Gutachten zu Gebäudeschäden

Als von der Ingenieurkammer-Bau NRW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mängel und Schäden in und an Gebäuden wird der Büroinhaber in erster Linie von den Gerichten in Nordrhein-Westfalen mit der Erstellung von Gutachten in gerichtlichen Streifällen beauftragt.

In Sonderfällen kann es jedoch auch für Privatpersonen oder andere Institutionen sinnvoll sein, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, einen Streit außergerichtlich beizulegen, oder einfach nur, um eine Schadensursache sicher zu ermitteln und zu erfahren, wie diese sinnvoll zu beseitigen ist.