Neu- und Umbauplanung

Hier steht am Anfang die umfangreiche, gewissenhafte Beratung der Bauherrschaft.

Im Anschluß daran erfolgt der Entwurf, der unter Einbeziehung der Bauherrschaft solange optimiert wird, bis deren Wünsche und Vorstellungen möglichst vollständig verwirklicht worden sind.

Nach der Erstellung des Bauantrages (Genehmigungsplanung) folgt die Ausführungsplanung, die nicht nur Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:50 umfaßt, sondern alle erforderlichen Details in den Maßstäben 1:20, 1:10 und, wenn erforderlich, sogar 1:5 oder 1:1.

Nun werden die Ausschreibungsunterlagen gewissenhaft und vollständig erarbeitet und versandt.

Nach der Auswertung der Ausschreibungen kann das Bauvorhaben begonnen werden, das durch eine intensive und gewissenhafte Bauleitung begleitet wird.

Es sei um Verständnis dafür gebeten, daß für eine gewissenhafte Bearbeitung der anfallenden Arbeiten die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eher knapp bemessen ist, so daß keine Vergütung in Frage kommen kann, die die dortigen Mindestsätze unterschreiten würde.